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Wer darf nicht zum Babyschwimmen?

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Wer darf nicht kommen?
- Personen mit Chlor- oder Ozonallergie
- Personen mit Trommelfelldefekten
- Personen mit offenen Verletzungen
- Personen mit Herpesinfektionen (Lippenbläschen oder ähnliches, Genitalherpes ...)
- Personen mit Pilzerkrankungen (z. B. Soor, Windeldermatitis, Pilzbefall des Ohres...)
- Personen mit Infektionskrankheiten (z. B. Mittelohrentzündung, Windpocken, 3-Tage-Fieber, Durchfall,
Schnupfen, Erkältung, ...)
- erst wieder am vierten Tag nach der Impfung (bei Aktiv-Impfung "Polio" 6 Wochen Karenzzeit bedenken)
- erst drei Tage nach fieberhaften Erkrankungen.

Bei Atemfunktionsstörungen, bei Herzfehlern und im Zweifelsfalle den Kinderarzt befragen. Bei manchen Schwimmgruppen ist es üblich/erforderlich ein Gesundheitszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes mitzubringen.

Ein Kind mit einer Behinderung kann am Babyschwimmen teilnehmen, sofern seitens des behandelnden Arztes nichts dagegen spricht.

(Informationen zum Thema Impfen: Literaturempfehlungen / Web-Seite von Heilpraktiker Peter Schmitz "Sinn & Unsinn von Impfungen" www.orthoshi.de und Wasserbabypost 1/99)

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2002 - 2018 Susanne Fischer