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Wer darf nicht zum Babyschwimmen?
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Wer darf nicht kommen? |
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Personen mit Chlor- oder Ozonallergie |
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Personen mit Trommelfelldefekten |
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Personen mit offenen Verletzungen |
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Personen mit Herpesinfektionen (Lippenbläschen oder
ähnliches, Genitalherpes ...) |
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Personen mit Pilzerkrankungen (z. B. Soor, Windeldermatitis,
Pilzbefall des Ohres...) |
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Personen mit Infektionskrankheiten (z. B. Mittelohrentzündung,
Windpocken, 3-Tage-Fieber, Durchfall,
Schnupfen, Erkältung, ...) |
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erst wieder am vierten Tag nach der
Impfung (bei Aktiv-Impfung "Polio" 6 Wochen Karenzzeit
bedenken) |
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erst drei Tage nach fieberhaften Erkrankungen. |
Bei Atemfunktionsstörungen, bei Herzfehlern
und im Zweifelsfalle den Kinderarzt befragen. Bei manchen Schwimmgruppen
ist es üblich/erforderlich ein Gesundheitszeugnis oder eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes mitzubringen.
Ein Kind mit einer Behinderung kann am Babyschwimmen
teilnehmen, sofern seitens des behandelnden Arztes nichts dagegen
spricht.
(Informationen zum Thema
Impfen: Literaturempfehlungen
/ Web-Seite von Heilpraktiker Peter Schmitz
"Sinn & Unsinn von Impfungen" www.orthoshi.de
und Wasserbabypost 1/99)
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